Kein Anspruch auf Petitionsveröffentlichung auf Internetseite des Bundestags (Urteil vom 15.03.2017, 6 C 28.16)
Das Petitionsgrundrecht gewährt kein durchsetzbares Mitspracherecht des Petenten in Bezug auf die Art und Weise der Behandlung und Erledigung seiner Petition. Es fehlt an einer bundesrechtlichen Grundlage für die Ansprüche auf Veröffentlichung der Petitionen auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags. Dieser Anspruch kann weder aus dem Petitionsrecht noch aus dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung oder dem Gleichbehandlungsgebot hergeleitet werden. …
BVerwG, K&R 2017, 532 (Urteil vom 15.03.2017, 6 C 28.16)
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