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K&R 2016, 693
OVG Berlin-Brandenburg 
Kein Anspruch auf Richter-Durchwahl (Urteil vom 14.07.2016, 12 B 24.15)

Der Kläger hat keinen Anspruch auf Informationszugang hinsichtlich der amtlichen Durchwahlnummern und der dienstlichen E-Mail-Adressen der richterlichen Bediensteten des SG Berlin. Insoweit ist das SG Berlin keine informationspflichtige öffentliche Stelle. (Leitsatz der Redaktion)

OVG Berlin-Brandenburg, K&R 2016, 693-695 (Urteil vom 14.07.2016, 12 B 24.15)

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