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K&R 2024, 684
Hanseatisches OLG Hamburg 
Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Fluggesellschaft und Online-Portal (Urteil vom 14.03.2024, 15 U 132/22)

Die Annahme, dass zwischen der Betreiberin eines Fluggastrechteportals und einer Fluggesellschaft, die auch von deutschen Flughäfen Flüge anbietet, ein konkretes Wettbewerbsverhältnis besteht, erweist sich als nicht tragfähig. Es fehlt an dem für die Mitbewerbereigenschaft erforderlichen konkreten Wettbewerbsverhältnis. (Leitsatz der Redaktion)

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2024, 684-688 (Urteil vom 14.03.2024, 15 U 132/22)

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