Kein Widerrufsrecht für Eintrittskarten bei pandemiebedingtem Veranstaltungsausfall (Urteil vom 13.07.2022, VIII ZR 317/21)
a) Bei dem Vertrieb von Eintrittskarten über eine Vorverkaufsstelle, die als Kommissionärin des Veranstalters handelt, wird zwischen dieser und dem Käufer ein Rechtskaufvertrag abgeschlossen. Kaufgegenstand ist das Recht auf Teilnahme an der von dem Veranstalter durchzuführenden Veranstaltung, das durch die Eintrittskarte als kleines Inhaberpapier (§ 807 BGB) verbrieft ist und durch deren Übereignung (§§ 929 ff. …
BGH, K&R 2022, 699-705 (Urteil vom 13.07.2022, VIII ZR 317/21)
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