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K&R 2021, 833
LG München I 
Keine Irreführung durch grundbuchauszug24.de (Urteil vom 01.06.2021, 33 O 7498/20)

In der Verwendung der Bezeichnung “grundbuchauszug24.de” liegt keine irreführende geschäftliche Handlung. Die angesprochenen Verkehrskreise werden die Bezeichnung nicht dahingehend verstehen, dass hinter der Internetpräsenz eine staatliche Stelle steht oder jedenfalls als Mehrheitsgesellschafter an einem entsprechenden Unternehmen beteiligt ist. (Leitsatz der Redaktion)

LG München I, K&R 2021, 833-836 (Urteil vom 01.06.2021, 33 O 7498/20)

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