Keine Verletzung prozessualer Waffengleichheit bei missbräuchlicher Titelerschleichung (Beschluss vom 03.12.2020, 1 BvR 2575/20)
Die gezielte Gehörsvereitelung durch den Gegner des Ausgangsverfahrens führte vorliegend nicht zu einem Verstoß gegen die prozessuale Waffengleichheit von Seiten des Gerichts. Eine sachgerechte Entscheidung über die etwaige Durchführung einer mündlichen Verhandlung vor Erlass der einstweiligen Verfügung oder eine schriftliche Anhörung der Beschwerdeführerin wäre dem Gericht erst bei Vorliegen der gesamten vorgerichtlichen Korrespondenz möglich gewesen. …
BVerfG, K&R 2021, 188-190 (Beschluss vom 03.12.2020, 1 BvR 2575/20)
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