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K&R 2016, 354
OLG Düsseldorf 
Keine verkürzte Widerrufsbelehrung in Printmedium (Urteil vom 18.02.2016, 15 U 54/15)

Die Beklagte kann sich nicht mit Erfolg auf die erleichterten Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit einer Widerrufsbelehrung berufen. Der beanstandete Print-Werbeprospekt ist kein Fernkommunikationsmittel, das im Sinne dieser Vorschrift “nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit für die dem Verbraucher zu erteilenden Informationen bietet”.

OLG Düsseldorf, K&R 2016, 354-358 (Urteil vom 18.02.2016, 15 U 54/15)

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