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K&R 2019, 259
BGH 
Keine vermutete Wiederholungsgefahr nach Drittunterwerfung bei Äußerungsdelikten (Urteil vom 04.12.2018, VI ZR 128/18)

Für die Frage, ob die durch eine bereits erfolgte Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründete Vermutung der Wiederholungsgefahr durch den Verweis auf eine gegenüber einem Dritten abgegebene strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung entkräftet werden kann, kommt es entscheidend darauf an, ob die Unterlassungsverpflichtung geeignet erscheint, den Verletzer wirklich und ernsthaft von Wiederholungen der Verletzung abzuhalten. …

BGH, K&R 2019, 259-262 (Urteil vom 04.12.2018, VI ZR 128/18)

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