Kontrollverlust und datenschutzrechtlicher Schadensersatzanspruch bei unerwünschter E-Mail-Werbung
Kurz und Knapp - Der BGH hat datenschutzrechtlichen Schadensersatzansprüchen im Kontext unerwünschter E-Mail-Werbung Grenzen gesetzt und seine Rechtsprechung in Sachen „Kontrollverlust“ präzisiert. Ein immaterieller Schaden im Sinne von Art. 82 Abs. 1 DSGVO sei nicht hinreichend dargelegt, wenn ein auf einem gerügten Verstoß beruhender Kontrollverlust über personenbezogene Daten nicht vorliegt und auch die geäußerte Befürchtung eines Kontrollverlusts nicht substantiiert dargelegt wird.…
Vander, K&R 2025, 298-302
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