Kosten für Abschlussschreiben III (Urteil vom 09.02.2023, I ZR 61/22)
Den Schuldner einer einstweiligen (Beschluss-)Verfügung trifft gegenüber dem Gläubiger mit Ablauf der Wartefrist von im Regelfall zwei Wochen, die der Gläubiger vor der Versendung eines Abschlussschreibens einzuhalten hat, eine Aufklärungspflicht über den Entschluss zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die einstweilige (Beschluss-)Verfügung. Wird der pflichtwidrig unterlassene Hinweis des Schuldners adäquat kausal für die Kosten eines – objektiv nicht mehr erforderlichen – Abschlussschreibens des Gläubigers, …
BGH, K&R 2023, 511 (Urteil vom 09.02.2023, I ZR 61/22)
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