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K&R 2021, 678
OLG Köln 
Link zur Widerrufsbelehrung darf auf 2 Widerrufsbelehrungen verweisen (Urteil vom 23.04.2021, 6 U 149/20)

Es verstößt nicht gegen die im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht nach § 312g BGB bestehenden besonderen Informationspflichten aus §§ 312d BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB, wenn der Unternehmer eine Belehrung über das “Widerrufsrecht für den Kauf nicht paketfähiger Ware (Speditionsware)” und eine weitere über das “Widerrufsrecht für den Kauf paketfähiger Ware (Standardware)” vorhält und dem Käu-679fer nur im letzten Fall die Kosten der Rücksendung überbürdet werden.…

OLG Köln, K&R 2021, 678-681 (Urteil vom 23.04.2021, 6 U 149/20)

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