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K&R 2015, 412
OLG Dresden 
Mikrobloggingdienst haftet als Störer für rechtswidrige Äußerungen (Urteil vom 01.04.2015, 4 U 1296/14)

Die Beklagte unterhält als Hostprovider einen Bloggingdienst und ist damit Diensteanbieter, der Telemedien zur Nutzung bereithält. Sie ist nach den Grundsätzen der Störerhaftung verantwortlich für die streitigen Äußerungen, die auf ihrer Plattform veröffentlicht wurden. Das Beanstandungsschreiben der Kläger hat bei der Beklagten Verhaltens- und Prüfpflichten ausgelöst, …

OLG Dresden, K&R 2015, 412-417 (Urteil vom 01.04.2015, 4 U 1296/14)

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