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K&R 2024, 138
OLG Köln 
Minderung schließt Sonderkündigung bei mangelhaftem Internet nicht aus (Urteil vom 24.11.2023, 6 U 76/23)

Wenn sich bei Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Anschluss-Geschwindigkeit nach Ausspruch der Minderung die Schlechtleistung noch weiter verschärft, stehen dem Verbraucher erneut Gewährleistungsrechte zu. Die Erklärung „Mit der Minderung entfällt ein Sonderkündigungsrecht für den Vertrag“ ist irreführend.

OLG Köln, K&R 2024, 138-142 (Urteil vom 24.11.2023, 6 U 76/23)

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