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K&R 2016, 530
OLG Stuttgart 
Mobiltelefon mit Freisprechanlage darf vom Kfz-Fahrer in der Hand gehalten werden (Beschluss vom 25.04.2016, 4 Ss 212/16)

Ein Kraftfahrzeugführer, der während der Fahrt ein mit einer Freisprechanlage verbundenes Mobiltelefon in der Hand hält und über die Freisprechanlage telefoniert, verstößt nicht gegen das Verbot der Benutzung von Mobiltelefonen gemäß § 23 Abs. 1 a S. 1 StVO, solange er keine weiteren Funktionen des in der Hand gehaltenen Geräts nutzt. (Leitsatz des Gerichts)

OLG Stuttgart, K&R 2016, 530 (Beschluss vom 25.04.2016, 4 Ss 212/16)

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