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K&R 2015, 483
BGH 
Motorradteile: Umfang und Verjährungsfrist bei unbefugter Fotoveröffentlichung im Internet (Urteil vom 15.01.2015, I ZR 148/13)

a) Eine rechtsverletzende Dauerhandlung (hier das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen von Fotografien im Internet) ist zur Bestimmung des Beginns der Verjährung gedanklich in Einzelhandlungen (also in Tage) aufzuspalten, für die jeweils eine gesonderte Verjährungsfrist läuft.

BGH, K&R 2015, 483-487 (Urteil vom 15.01.2015, I ZR 148/13)

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