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K&R 2017, 741
LG Freiburg 
Online-Shop muss Bankkonten im EU-Ausland für Lastschriftverfahren akzeptieren (Urteil vom 21.07.2017, 6 O 76/17)

Die Betreiberin des Online-Shops hat gegen die Vorgabe von Art. 9 Abs. 2 SEPA-Verordnung verstoßen, weil sie das unstreitig erreichbare luxemburgische Konto eines in Deutschland ansässigen Kunden nicht akzeptiert hat. Die Vorschrift des Art. 9 Abs. 2 SEPA-Verordnung ist ein Verbraucherschutzgesetz und stellt zugleich eine verbraucherschützende Marktverhaltensregel dar. (Leitsatz der Redaktion)

LG Freiburg, K&R 2017, 741 (Urteil vom 21.07.2017, 6 O 76/17)

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