Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Presse-Spekulationen über Schwangerschaft (Urteil vom 16.09.2021, 10 U 63/19)
Die Entscheidung, der Öffentlichkeit eine Schwangerschaft mitzuteilen, liegt allein bei der schwangeren Frau. Das gilt jedenfalls bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Schwangerschaft nach außen für jedermann zweifelsfrei erkennbar wird und dadurch eine soziale Dimension erlangt, die ein Heraustreten aus dem Kernbereich der Privatsphäre bewirkt. Vorliegend war die Schwangerschaft im Zeitpunkt der Berichterstattung nicht für jedermann zweifelsfrei erkennbar, …
KG Berlin, K&R 2022, 54-57 (Urteil vom 16.09.2021, 10 U 63/19)
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