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K&R 2018, 653
Hanseatisches OLG Hamburg 
Pflichtverletzung eines Internet Service Providers durch Löschung von Kundendaten (Urteil vom 11.04.2018, 8 U 69/16)

Ein Internet Service Provider, der im Rahmen eines Hostingvertrages Kundendaten speichert, handelt grob fahrlässig, wenn er diese Daten auf einen anderen Account verschiebt und die Daten auf dem ursprünglichen Account endgültig löscht, ohne sie zuvor als schreibgeschützt gekennzeichnet und ihre Inaktivität kontrolliert zu haben. (Orientierungssatz des Gerichts)

Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2018, 653-656 (Urteil vom 11.04.2018, 8 U 69/16)

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