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K&R 2022, 851
OLG Dresden 
Presse-Veröffentlichung von Beamtenfoto bei Routinetätigkeit kann gerechtfertigt sein (Beschluss vom 14.07.2022, 4 U 1090/22)

Die Veröffentlichung des Bildnisses eines Beamten des gemeindlichen Vollzugsdienstes ist nicht allein deswegen unzulässig, weil dieser bei einer Routinetätigkeit abgebildet wird (hier: Abschleppvorgang).

OLG Dresden, K&R 2022, 851-853 (Beschluss vom 14.07.2022, 4 U 1090/22)

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