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K&R 2017, 187
BGH 
Pressebericht über Gesundheitszustand einer Person grundsätzlich zulässig (Urteil vom 29.11.2016, VI ZR 382/15)

a) Der Schutz der Privatsphäre umfasst grundsätzlich auch Angaben über den Gesundheitszustand eines Menschen. Der Betroffene kann sich aber nicht auf ein Recht zur Privatheit hinsichtlich solcher Tatsachen berufen, die er selbst der Öffentlichkeit preisgegeben hat.

BGH, K&R 2017, 187 (Urteil vom 29.11.2016, VI ZR 382/15)

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