Presserecht/Verfahrensrecht: Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine Terminsverfügung in einem äußerungsrechtlichen Eilverfahren (Beschluss vom 15.01.2024, 1 BvQ 1/24)
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (hier: gegen eine Terminsverfügung in einem äußerungsrechtlichen Eilverfahren) ist unzulässig. Seiner Begründung ermangelt es bereits an einer substantiierten und nachvollziehbaren Darlegung, dass dem Antragsteller für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen wird, ein schwerer Nachteil droht. Darüber hinaus hat der Antragsteller aber auch nicht dargelegt, …
BVerfG, WRP 2024, 692-696 (Beschluss vom 15.01.2024, 1 BvQ 1/24)
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