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K&R 2020, 511
BVerfG 
Recht auf Chancengleichheit der Parteien durch Veröffentlichung auf Ministeriums-Webseite verletzt (Urteil vom 09.06.2020, 2 BvE 1/19)

Soweit die Bundesregierung von ihrer Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Gebrauch macht, hat sie das Gebot der Neutralität staatlicher Organe zu beachten. Nichts anderes gilt für ein einzelnes Mitglied der Bundesregierung, soweit dieses in Wahrnehmung seines Ministeramtes handelt; allerdings ist der Inhaber eines Ministeramtes nicht gehindert, außerhalb seiner amtlichen Funktionen am politischen Meinungskampf teilzunehmen. …

BVerfG, K&R 2020, 511-516 (Urteil vom 09.06.2020, 2 BvE 1/19)

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