Recht auf Chancengleichheit der Parteien durch Veröffentlichung auf Ministeriums-Webseite verletzt (Urteil vom 09.06.2020, 2 BvE 1/19)
Soweit die Bundesregierung von ihrer Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit Gebrauch macht, hat sie das Gebot der Neutralität staatlicher Organe zu beachten. Nichts anderes gilt für ein einzelnes Mitglied der Bundesregierung, soweit dieses in Wahrnehmung seines Ministeramtes handelt; allerdings ist der Inhaber eines Ministeramtes nicht gehindert, außerhalb seiner amtlichen Funktionen am politischen Meinungskampf teilzunehmen. …
BVerfG, K&R 2020, 511-516 (Urteil vom 09.06.2020, 2 BvE 1/19)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Kommunikation & Recht
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Kommunikation & Recht,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.