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K&R 2016, 764
LG Berlin 
Rechtsmissbrauch durch Vermittlungsdienst für anwaltliche Spam-Klagen (Urteil vom 20.09.2016, 15 O 6/16)

Die Kostenfreistellung der klagenden Vermittlungsdienst-Kundin durch ihre vermittelten Prozessbevollmächtigten ist rechtsmissbräuchlich. Einer solchen Kostenfreistellung steht eine Freistellung des Vermittlungsdienstes durch die Anwälte gleich, da dies letztlich wiederum der Klägerin zugutekommt. Von einer solchen Freistellung ist die Kammer hinreichend überzeugt.

LG Berlin, K&R 2016, 764-766 (Urteil vom 20.09.2016, 15 O 6/16)

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