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K&R 2017, 597
OVG Nordrhein-Westfalen 
Regelung zur Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht vereinbar (Beschluss vom 22.06.2017, 13 B 238/17)

Die seit dem 1. 7. 2017 für Telekommunikationsunternehmen bestehende Verpflichtung zur pauschalen Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten ihrer Kunden ist nicht mit europäischem Recht vereinbar, denn, entgegen der Umsetzung im deutschen Recht, sieht das europäische Recht eine Speicherung nur vor, wenn ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der Prävention und Verfolgung schwerer Straftaten bzw. …

OVG Nordrhein-Westfalen, K&R 2017, 597-604 (Beschluss vom 22.06.2017, 13 B 238/17)

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