Rundfunkbeitrag mit Ausnahme von Zweitwohnungsbeitrag verfassungsgemäß (Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17)
Das Grundgesetz steht der Erhebung von Vorzugslasten in Form von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr – potentiell – einen Nutzen haben. Der mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags ausgeglichene Vorteil liegt in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
BVerfG, K&R 2018, 566-571 (Urteil vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 981/17)
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