Sicherer Übermittlungsweg bei elektronischer Beschwerdeeinreichung (Beschluss vom 03.08.2021, 16 E 579/21)
Die Klägerin hat ihre Beschwerde über das EGVP und damit nicht über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht. Privatpersonen wie der Klägerin steht als einziger sicherer Übermittlungsweg das (absenderbestätigte) DE-Mail-Postfach offen. Die Beschwerde ist auch nicht mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen worden. Die gesetzlichen Anforderungen sind zudem nicht durch das Anbringen einer qualifizierten Containersignatur gewahrt. …
OVG Nordrhein-Westfalen, K&R 2022, 72 (Beschluss vom 03.08.2021, 16 E 579/21)
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