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K&R 2017, 719
BGH 
“Sofortüberweisung” als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit unzumutbar (Urteil vom 18.07.2017, KZR 39/16)

a) Die Vorschrift des § 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB ist als Klauselverbot mit Wertungsmöglichkeit im Sinne von § 308 BGB ungeachtet der Verbraucherrechte-Richtlinie anwendbar.

BGH, K&R 2017, 719-722 (Urteil vom 18.07.2017, KZR 39/16)

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