Streitgegenstand bei äußerungsrechtlicher Abmahnung (Urteil vom 21.05.2019, 7 U 109/18)
[1.] Wenn der Abmahnende, der mit einer äußerungsrechtlichen Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung hinsichtlich einer bestimmten Textpassage als schlicht zu unterlassende Äußerung verlangt hat, einen Unterlassungsanspruch mit diesem Inhalt anhängig macht und sich später im gerichtlichen Verfahren auf den Standpunkt stellt, dass jedenfalls nach den Grundsätzen der Rechtsprechung zu mehrdeutigen Äußerungen (sog “Stolpe-Rechtsprechung”) ein Verbot ergehen müsse, …
Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2019, 525-526 (Urteil vom 21.05.2019, 7 U 109/18)
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