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K&R 2015, 652
BGH 
Umfang der Störerhaftung bei fortdauernder Rufbeeinträchtigung im Internet (Urteil vom 28.07.2015, VI ZR 340/14)

a) Zur Beseitigung eines Zustands fortdauernder Rufbeeinträchtigung kann der Betroffene den Störer grundsätzlich nicht nur auf Berichtigung, sondern auch auf Löschung bzw. Hinwirken auf Löschung rechtswidriger, im Internet abrufbarer Tatsachenbehauptungen in Anspruch nehmen.653

BGH, K&R 2015, 652-657 (Urteil vom 28.07.2015, VI ZR 340/14)

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