Unterlassungsanspruch gegen Hostprovider wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung Dritter (Urteil vom 30.08.2023, 6 Ob 166/22)
Eine Verletzung des Rufs und der Ehre eines Menschen kann eine Verletzung dessen Würde i. S. d. § 22 Abs. 2 Z. 2 ECG bedeuten. Jedenfalls als ausreichend sind diesbezüglich Ehrverletzungen anzusehen, die den Kernbereich der Persönlichkeitsrechte betreffen. Ob die Voraussetzungen vorliegen, dass ein innerstaatliches Gericht gemäß § 22 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 2 ECG aufgrund einer Verletzung des Rufs und der Ehre eines Menschen zu dessen Schutz vom Herkunftslandprinzip des § 20 Abs.…
OGH Österreich, K&R 2024, 79-84 (Urteil vom 30.08.2023, 6 Ob 166/22)
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