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K&R 2015, 430
LG Berlin 
Unterlassungsanspruch aus Presse-Leistungsschutzrecht gegen Fotoveröffentlichung (Urteil vom 06.01.2015, 15 O 412/14)

Die Themen der Beiträge auf der Webseite der Antragstellerin richten sich nach jeweils aktuellen gesellschaftlichen Themenkreisen. Die Antragstellerin ist demnach Herstellerin eines Presseerzeugnisses und besitzt als solche das auf die öffentliche Zugänglichmachung bezogene Leistungsschutzrecht. (Leitsatz der Redaktion)

LG Berlin, K&R 2015, 430-432 (Urteil vom 06.01.2015, 15 O 412/14)

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