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K&R 2021, 271
OLG Karlsruhe 
Unterlassungsanspruch gegen Weiterverwendung bearbeiteter Open-Source-Software (Urteil vom 27.01.2021, 6 U 60/20)

Durch die Bearbeitung einer unter der GPL lizenzierten Open-Source-Software entsteht ein Bearbeiterurheberrecht. Hat der Bearbeiter die Bearbeitung im Widerspruch zur GPL nicht unter ebendieser weiterlizenziert, steht einem Dritten kein aus der GLP abgeleitetes Recht zur Veröffentlichung zu. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Karlsruhe, K&R 2021, 271-275 (Urteil vom 27.01.2021, 6 U 60/20)

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