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K&R 2019, 808
LG Frankfurt a. M. 
Unterlassungsanspruch gegen Versand eines Fotos per E-Mail (Urteil vom 26.09.2019, 03 O 402/18)

Der Beklagte hat das Bildnis des Klägers aus dem Netzwerk Xing verbreitet, indem er es in einer E-Mail verwendet hat. Eine Einwilligung ist insbesondere nicht im Einstellen des Bildnisses als Profil bei “Xing” zu ersehen.

LG Frankfurt a. M., K&R 2019, 808-810 (Urteil vom 26.09.2019, 03 O 402/18)

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