Unzulässige Umgehung von AGB-Verbot durch systematische Inrechnungstellung mittels Software (Beschluss vom 17.10.2016, 10 U 18/15)
Die Beklagte umgeht die ihr zuvor rechtskräftig untersagte Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen bezüglich eines pauschalierten Schadenersatzes für Rücklastschriften. Wenn sie durch entsprechende Programmierung ihrer Rechnungssoftware systematisch in Rücklastschriftfällen von ihren Kunden Kosten (hier: 8,90 €) verlangt, handelt es sich um eine andere Gestaltung im Sinne von § 306 a BGB, …
Hanseatisches OLG Hamburg, K&R 2016, 849-850 (Beschluss vom 17.10.2016, 10 U 18/15)
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