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K&R 2018, 46
BGH 
Verbot für Tabakwerbung im Internet stellt Marktverhaltensregelung dar (Urteil vom 05.10.2017, I ZR 117/16)

a) Das Werbeverbot für Tabakerzeugnisse in Diensten der Informationsgesellschaft gemäß § 21 a Abs. 4 VTabakG und § 19 Abs. 3 TabakerzG ist eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3 a UWG.

BGH, K&R 2018, 46-52 (Urteil vom 05.10.2017, I ZR 117/16)

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