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K&R 2021, 413
BGH 
Verjährungsverzicht bei urheberrechtlichen Vergütungsansprüchen (Urteil vom 17.12.2020, I ZR 239/19)

Eine im Dezember 2006 abgegebene, nicht formularmäßige Erklärung, hinsichtlich der Vergütungspflicht nach § 54a Abs. 1 UrhG für PCs auf die Einrede der Verjährung zu verzichten, erfasst auch Vergütungsansprüche nach den § 54 Abs. 1, § 54g UrhG a. F., sofern kein abweichender Parteiwille feststellbar ist. (Leitsatz des Gerichts)

BGH, K&R 2021, 413 (Urteil vom 17.12.2020, I ZR 239/19)

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