Veröffentlichung von Versammlungsteilnehmer-Fotos durch Polizei rechtswidrig (Urteil vom 17.09.2019, 15 A 4753/18)
Das Bewusstsein, dass die Teilnahme an einer Versammlung von Polizisten durch das Fotografieren und Veröffentlichen der Bilder in sozialen Netzwerken festgehalten wird, kann Einschüchterungswirkungen haben. Wer damit rechnet, dass die Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird und dass ihm dadurch persönliche Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf die Ausübung seines Grundrechts verzichten. …
OVG Nordrhein-Westfalen, K&R 2019, 824-828 (Urteil vom 17.09.2019, 15 A 4753/18)
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