Verpflichtung zur europaweiten Bereitstellung von Telefon-Teilnehmerdaten (Urteil vom 15.03.2017, C-536/15)
Art. 25 Abs. 2 der RL 2002/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. 3. 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten (Universaldienstrichtlinie) in der durch die RL 2009/136/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. 11. 2009 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass unter dem darin enthaltenen Begriff “Anträge” auch der Antrag eines Unternehmens zu verstehen ist, …
EuGH, K&R 2017, 323-326 (Urteil vom 15.03.2017, C-536/15)
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Kommunikation & Recht
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