Vertrag über Kauf von Adressdaten mangels Einwilligung Betroffener nichtig (Urteil vom 24.01.2018, 13 U 165/16)
Die klagende Käuferin hat keinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung für die übertragenen Daten, weil dieser mangels erforderlicher Einwilligung der Adressinhaber in den Verkauf ihrer Daten an den Geschäftsführer der Klägerin nichtig ist. Der Verkauf der streitgegenständlichen Daten fällt mangels gegenteiliger Darlegung nicht unter das sog. Listenprivileg. Zudem beschränken sich die verkauften Daten gerade nicht auf die von diesem Privileg umfassten Arten, …
OLG Frankfurt a. M., K&R 2018, 190-193 (Urteil vom 24.01.2018, 13 U 165/16)
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