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K&R 2016, I
Vander 
Vorsicht! Sie haben einen Vertrag mit uns! Die TK-Transparenzverordnung der Bundesnetzagentur

Das Bundeskabinett hat am 15. 6. 2016 eine Verordnung der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur Förderung der Transparenz auf dem Telekommunikationsmarkt, die sog. TK-Transparenzverordnung, beschlossen (BT-Drs. 18/8804). Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundestages.

Vander, K&R 2016, Heft 07, Umschlagteil, I

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