Wenn die Blumenhändlerin für Facebook haftet
Seitdem der EuGH die Verantwortlichkeit des Betreibers einer Facebook-Seite bejaht hat, stellt die gemeinsame Verantwortlichkeit im Datenschutzrecht in Deutschland viele und vor allem kleine Organisationen vor eine Herausforderung. Wer einen faktischen Einfluss auf die Zwecke und Mittel einer Verarbeitung ausüben kann, soll dafür auch Verantwortung übernehmen müssen. Der EuGH sowie die Datenschutz-Grundverordnung haben die Konturen der gemeinsamen Verantwortlichkeit bei arbeitsteiligen Verarbeitungsprozessen geschärft und neue Anforderungen aufstellt, …
Bock, K&R 2019, Heft 7-8, Beilage, 30-33
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