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K&R 2017, 420
OLG Frankfurt a. M. 
Wettbewerbsverstoß durch fehlerhaftes Webimpressum (Urteil vom 14.03.2017, 6 U 44/16)

Versicherungsvermittler und -berater bedürfen einer Erlaubnis nach der Gewerbeordnung und müssen daher die zuständige Aufsichtsbehörde im Webimpressum angeben. Die Angabe des Beklagten “Zuständige Aufsichtsbehörde: IHK 000” ist nicht nur unvollständig, sondern auch irreführend. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Frankfurt a. M., K&R 2017, 420-421 (Urteil vom 14.03.2017, 6 U 44/16)

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