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K&R 2018, 259
OLG Köln 
WiFi-Hotspot: Internetanbieter darf Kunden-Router für Dritte freischalten (Urteil vom 02.02.2018, 6 U 85/17)

Unbestellte Dienstleistungen, wie ein erweiterter Zugriff auf WLAN-Leistungen, sind grundsätzlich Belästigungen im Sinne des § 7 Abs. 1 S. 1 UWG, weil dem Kunden eine geschäftliche Handlung aufgedrängt wird, 260die er nicht selbst nachgesucht hat und für deren Vornahme auch seine Entscheidung nicht abgewartet wurde.

OLG Köln, K&R 2018, 259-262 (Urteil vom 02.02.2018, 6 U 85/17)

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