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K&R 2015, 667
OLG Frankfurt a. M. 
Widerrufsbelehrung mit längerer Widerrufsfrist unschädlich (Beschluss vom 07.05.2015, 6 W 42/15)

Die Widerrufsbelehrung enthält das an den Vertragspartner gerichtete Angebot, die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen auf einen Monat zu verlängern. Nimmt der Verbraucher dieses Angebot an, beträgt die Widerrufsfrist tatsächlich einen Monat. Die über das Widerrufsrecht erteilte Belehrung ist damit richtig. (Leitsatz der Redaktion)

OLG Frankfurt a. M., K&R 2015, 667-668 (Beschluss vom 07.05.2015, 6 W 42/15)

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