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K&R 2022, 781
OLG Köln 
Wirksame AGB zu kurzzeitiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit eines Kundenportals (Urteil vom 02.09.2022, 6 U 71/22)

Eine Klausel in den AGB eines Energieversorgers, dass kurzzeitige Beeinträchtigungen in der Verfügbarkeit des Kundenportals nicht zur fristlosen Kündigung berechtigen, stellt keinen unzulässigen Änderungsvorbehalt im Sinne des § 308 Nr. 4 BGB dar.

OLG Köln, K&R 2022, 781-783 (Urteil vom 02.09.2022, 6 U 71/22)

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