Zur straf- und jugendschutzrechtlichen Zulässigkeit von NS-Symbolik im Mehrspielermodus
Die endlosen und mit unzähligen Hakenkreuzen gesäten Korridore von Wolfenstein 3D entfachten eine seit 20 Jahren hitzig geführte Debatte ob der Zulässigkeit von NS-Symbolik in Computerspielen. Im August 2018 erschien erstmals ein Computerspiel mit NS-Kennzeichen in Deutschland. Ganz legal und mit Alterskennzeichen. Ein Tabu-Bruch oder zwangsläufige Folge der Anerkennung von Computerspielen als Kulturgut? Welche Rolle nehmen gesellschaftliche Akzeptanz und Kunstfreiheit bei diesem Paradigmenwechsel ein? Gibt es noch Grenzen? Oder darf man nun sogar auf Seiten der “Nazis” in die Mehrspielerschlacht ziehen?…
Wager, K&R 2019, 380-386
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