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NUR 2022, 242
VG Köln 
Eisenbahnrechtliche Vorgaben für den Gelegenheitsverkehr aus unmittelbar geltendem Richtlinienrecht (Beschluss vom 08.06.2022, 18 L 2262/21)

Es genügt den Anforderungen des § 68 Abs. 3 ERegG, wenn die Bundesnetzagentur, nachdem das Verfahren aufgrund der Anrufung eines Zugangsberechtigten eröffnet worden ist, die Entscheidung jedenfalls äußerst hilfsweise auch auf eine Verfahrensführung von Amts stützt.

VG Köln, N&R 2022, 242-248 (Beschluss vom 08.06.2022, 18 L 2262/21)

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