Erzwingen des Abschlusses einer individuellen Netzentgeltvereinbarung durch ein besonderes Missbrauchsverfahren (Beschluss vom 01.04.2020, VI-3 Kart 779/19 (V))
Dem Letztverbraucher, der infolge einer Weigerung des Netzbetreibers zum Abschluss einer individuellen Netzentgeltvereinbarung an der Anzeige einer solchen gehindert ist, ist es grundsätzlich zumutbar, den Abschluss einer solchen Vereinbarung durch ein besonderes Missbrauchsverfahren gemäß § 31 EnWG zu erzwingen, auch wenn bereits absehbar ist, dass er sich im behördliche Verfahren nicht durchsetzen und eine gerichtliche Überprüfung erforderlich werden wird.…
OLG Düsseldorf, N&R 2020, 248-251 (Beschluss vom 01.04.2020, VI-3 Kart 779/19 (V))
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