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NUR 2017, 312
VG Köln 
Gerichtlicher Rechtsschutz gegen die Versagung einer antragsgemäßen Genehmigung von Entgelten eines Betreibers der Schienenwege (Beschluss vom 24.05.2017, 18 L 980/17)

Die Begründung eines Verwaltungsaktes ist als solche nicht anfechtbar, weil sie nicht Bestandteil der Regelung ist, sondern nur der Erläuterung des verfügenden Teiles eines Verwaltungsaktes dient.

VG Köln, N&R 2017, 312-313 (Beschluss vom 24.05.2017, 18 L 980/17)

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