Zeitlich begrenzter Eilrechtsschutz gegen die Herabsetzung der technischen Preisgrenze für Regelreserveanbieter (Beschluss vom 18.11.2021, VI-3 Kart 49/21 (V))
Die nach Durchführung der mündlichen Verhandlung und unmittelbar vor Verkündung der Entscheidung in der Hauptsache gemäß § 77 Abs. 3 S. 4 i. V. m. S. 1 EnWG auf entsprechenden Antrag hin angeordnete aufschiebende Wirkung der Beschwerde kann bis zur Anhängigkeit eines Rechtsmittelverfahrens vor dem Bundesgerichtshof befristet werden, um jeden Vorgriff auf das Rechtsmittelverfahren zu vermeiden und die Entscheidungs- und Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts wie des Bundesgerichtshofs zu wahren.…
OLG Düsseldorf, N&R 2022, 36-37 (Beschluss vom 18.11.2021, VI-3 Kart 49/21 (V))
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